Ja: Eine juristische Person darf Kryptowährungen kaufen. In Spanien — und in der gesamten EU — gibt es kein generelles Verbot, das einer GmbH, einer Aktiengesellschaft, einer Stiftung oder einer beliebigen Einrichtung mit Rechtspersönlichkeit untersagt, Bitcoin oder andere Kryptowerte zu erwerben und in ihrer Bilanz zu halten, genauso wie sie Liquidität, Finanzanlagen oder Immobilien hält. Die relevante Frage ist nicht, ob sie es darf, sondern wie man es richtig macht: mit welchen Anbietern, unter welcher Governance und mit welcher steuerlichen und buchhalterischen Behandlung. Dieser Leitfaden durchläuft die drei Ebenen — rechtlich, steuerlich und operativ —, die ein Geschäftsführer oder ein Finanzvorstand vor dem ersten Kauf klar haben muss.
Was ist eine juristische Person und warum darf sie Kryptowährungen halten?
Eine juristische Person ist eine Einrichtung mit eigener, von ihren Gesellschaftern getrennter Rechtspersönlichkeit — eine GmbH, eine Aktiengesellschaft (AG), eine Stiftung, ein Verein oder eine Genossenschaft —, die Träger von Rechten und Pflichten und somit auch von Vermögenswerten sein kann. Kryptowährungen sind vermögensrechtlich betrachtet ein Vermögenswert wie jeder andere. Deshalb darf ein Unternehmen sie kaufen, verwahren und in seiner Bilanz halten, genauso wie jede andere Investition. Was sich gegenüber einer natürlichen Person ändert, ist nicht die Möglichkeit, sondern der Governance-, Buchhaltungs- und Steuerrahmen, der auf sie angewandt wird.
Mehr als 180 börsennotierte Unternehmen weltweit halten bereits Bitcoin in ihrer Bilanz, angeführt von Strategy (vormals MicroStrategy). Doch die Operation ist für jedes Unternehmen erreichbar, nicht nur für börsennotierte: Verlangt wird, es geordnet und dokumentiert zu tun.
Der rechtliche Rahmen: MiCA, regulierte Anbieter und Geldwäscheprävention
Das Unternehmen, das Kryptowährungen kauft, braucht dafür keine Lizenz — es erbringt keine Dienstleistung, es investiert seine Treasury —, muss aber über regulierte Anbieter operieren. Seit dem 30. Dezember 2024 ist die europäische Verordnung MiCA (Verordnung EU 2023/1114) vollumfänglich auf die Anbieter von Krypto-Dienstleistungen (CASP) anwendbar. In Spanien ist die CNMV die zuständige Behörde, um diese Anbieter zu autorisieren und zu beaufsichtigen, und es gibt eine Übergangsfrist für bereits bestehende Anbieter, die am 30. Juni 2026 endet.
Für die juristische Person übersetzt sich das in eine praktische Regel: über als CASP oder gleichwertig autorisierte Börsen und Verwahrer kaufen und verwahren, nicht über nicht registrierte Plattformen. Hinzu kommen die Pflichten zur Geldwäscheprävention (Kundenkenntnis, Mittelherkunft), die sowohl für den Anbieter als auch für den Betrieb des Unternehmens gelten. Mit einer regulierten Gegenpartei zu operieren ist nicht nur eine Compliance-Frage: Es ist das, was die Position prüfbar und vor Gesellschaftern, Banken und der Verwaltung selbst vertretbar macht.
Wie die Kryptowährungen einer juristischen Person besteuert werden
Hier liegt der grundlegende Unterschied zum privaten Anleger. Eine natürliche Person versteuert ihre Krypto-Gewinne in der Einkommensteuer (Sparbemessungsgrundlage); eine juristische Person tut dies in der Körperschaftsteuer. Die aus Kryptowerten resultierenden Gewinne — sei es durch Verkauf, durch Verwendung als Zahlungsmittel oder durch Tausch — fließen wie jedes andere Einkommen aus der Tätigkeit in die Bemessungsgrundlage der Steuer ein.
Der allgemeine Satz der spanischen Körperschaftsteuer beträgt 25 %, mit einem ermäßigten Satz von 23 % für Einrichtungen, deren Umsatz unter einer Million Euro liegt, und von 15 % für neu gegründete Einrichtungen während der ersten beiden Geschäftsjahre mit positiver Bemessungsgrundlage. Um zu bestimmen, welche Einheiten als verkauft gelten, wird das FIFO-Kriterium (first in, first out) angewandt. Ab 2026 verstärkt zudem die europäische Richtlinie DAC8 den automatischen Informationsaustausch: Die Steuerverwaltung erhält von den Dienstleistern Daten über die Transaktionen ihrer Kunden. Und wenn die Einrichtung Kryptowerte oberhalb der festgelegten Schwellen im Ausland verwahren lässt, kann eine Pflicht bestehen, sie zu deklarieren (in Spanien über das Modelo 721). In Deutschland wird die Körperschaftsteuer auf Ebene der Kapitalgesellschaft erhoben und durch den Gewerbesteuermechanismus ergänzt; die konkrete Behandlung ist mit einem Steuerberater im jeweiligen Land zu klären.
Ein Punkt sei unterstrichen: Die Krypto-Besteuerung entwickelt sich schnell und ihre Anwendung hängt vom konkreten Fall ab. Die obigen Zahlen sind die zum Zeitpunkt dieses Leitfadens gültige Momentaufnahme; jede Entscheidung sollte mit einem Steuerberater validiert werden.
Wie sie in der Bilanz erfasst werden
Auf der buchhalterischen Seite erfasst ein nach IFRS bilanzierendes spanisches Unternehmen — oder eines nach dem nationalen Kontenrahmen, der einer analogen Logik folgt — den Bitcoin als immateriellen Vermögenswert, bewertet zu Anschaffungskosten abzüglich Wertminderung, gemäß IAS 38. Das heißt: Verluste werden erfasst, latente Gewinne hingegen erst beim Verkauf. Es ist eine weniger günstige Behandlung als die US-amerikanische, wo die Norm FASB ASC 350-60 seit 2025 verlangt, Bitcoin zum beizulegenden Zeitwert (Fair Value) zu bewerten. Dieselbe IFRS/IAS-38-Logik gilt für ein deutsches oder EU-Unternehmen, das nach IFRS bilanziert. Der Unterschied ist wichtig, um zu verstehen, wie sich die Volatilität in den Finanzberichten niederschlägt, und wir entwickeln ihn ausführlich im Leitfaden zur Bilanzierung von Bitcoin in Unternehmen: FASB vs. IFRS.
Der operative Teil: wie eine juristische Person kauft und verwahrt
Mit klarem Rahmen folgt die Ausführung einer sinnvollen Reihenfolge:
1. Eine Treasury-Richtlinie verabschieden. Vor dem ersten Kauf muss das Verwaltungsorgan eine Bitcoin-Treasury-Richtlinie verabschieden, die festlegt, wie viel erworben wird, mit welchem Rhythmus, unter welcher Verwahrung und wer sie steuert. Das ist es, was eine punktuelle Entscheidung in eine prüfbare Strategie verwandelt.
2. Den Expositionsweg wählen. Es gibt zwei Wege. Der direkte Kauf und die direkte Verwahrung von Bitcoin über einen regulierten Verwahrer, der echtes Eigentum am Vermögenswert und Kontrolle über die Schlüssel verschafft. Oder die indirekte Exposition über Aktien und ETFs — Aktien von Bitcoin-Treasury-Unternehmen oder börsengehandelte Fonds —, die keine Verwahrung erfordert, dafür aber den zugrunde liegenden Vermögenswert nicht im Bestand hat. Jeder hat sein eigenes Risiko-, Verwahr- und Buchhaltungsprofil.
3. Die Verwahrung lösen. Für ein Unternehmen bietet die institutionelle Verwahrung — mit Cold Storage, Multisig, Vermögenstrennung, Versicherungen und Nachweis der Reserven — prüfbare Garantien gegenüber Gesellschaftern und Aufsichtsbehörden, ohne eine eigene Infrastruktur aufzubauen; Sie können die wichtigsten Krypto-Verwahrer nach Charter, Technologie und Versicherungen vergleichen. Selbstverwahrung ist möglich, verlagert aber die gesamte operative Verantwortung auf das Unternehmen.
4. Buchhaltung und Steuern definieren mit dem Wirtschaftsprüfer und dem Steuerberater vor der Ausführung, und das schrittweise.
Den vollständigen Ausführungsweg finden Sie im Leitfaden Bitcoin für ein Unternehmen kaufen, und das gesamte Cluster für Treasury-Abteilungen und CFOs lebt im Hub Bitcoin für Unternehmen.
Dieser Artikel ist Aufklärung, keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung. Die Regeln entwickeln sich, und ihre Anwendung hängt vom konkreten Fall ab: Validieren Sie immer mit Ihren Beratern, bevor Sie handeln.
Synthese
Eine juristische Person darf in Spanien Kryptowährungen ohne generelle Beschränkung kaufen. Der Unterschied zwischen gut oder schlecht gemacht liegt in drei Ebenen: mit unter MiCA regulierten Anbietern operieren, korrekt in der Körperschaftsteuer mit den von 2026 geforderten Informationspflichten besteuern und die buchhalterische Behandlung als immaterieller Vermögenswert nach IFRS anwenden. Sind diese drei gelöst, ist die Aufnahme von Bitcoin in die Treasury eines Unternehmens eine ganz normale Investitionsentscheidung — geordnet und vertretbar. Bei SatsIntel begleiten wir Unternehmen und Family Offices bei der Gestaltung und Ausführung ihrer Bitcoin-Treasury-Strategie.