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Regulierung

FASB-Vorschrift (ASC 350-60)

US-Rechnungslegungsstandard, der die Bewertung von Bitcoin zum beizulegenden Zeitwert vorschreibt und Gewinne sowie Verluste in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

Definition

Die FASB-Vorschrift zu Bitcoin wird durch das Update ASU 2023-08 konkretisiert, das das Rechnungslegungsunterthema ASC 350-60 (Crypto Assets) geschaffen hat. Sie ist verpflichtend für Geschäftsjahre, die nach dem 15. Dezember 2024 beginnen, wobei eine vorzeitige Anwendung zulässig ist. Ihre Wirkung ist entscheidend für die Bilanzierung von Bitcoin in Unternehmen: Sie schreibt vor, Kryptowerte zu jedem Stichtag zum beizulegenden Zeitwert (Fair Value) zu bewerten und dabei sowohl die nicht realisierten Gewinne als auch die Verluste in der Gewinn- und Verlustrechnung zu erfassen.

Vor dieser Vorschrift wurde Bitcoin als immaterieller Vermögenswert mit unbestimmter Nutzungsdauer nach einem Modell von Anschaffungskosten abzüglich Wertminderung behandelt: Es konnten nur Verluste (Impairment) erfasst werden, wenn der Preis fiel, niemals jedoch Erholungen bis zum Verkauf, was die Bilanzen künstlich benachteiligte. Diese asymmetrische Behandlung war eine der wichtigsten bilanziellen Bremsen dafür, dass ein Finanzvorstand Bitcoin in die Bilanz aufnahm. Mit dem Übergang zum beizulegenden Zeitwert hat die FASB diese Verzerrung beseitigt und in der Praxis die Unternehmensadoption des Bitcoin-Standards in den Vereinigten Staaten freigeschaltet.

Im Kontext

Z.B.

Dank ASC 350-60 spiegelt ein Unternehmen mit Bitcoin in der Bilanz die Wertsteigerung des Vermögenswerts in seinem Ergebnis wider, nicht nur die Rückgänge wie vor 2025.

Lies diesen Begriff auf Spanisch: spanische Version →

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